darf der Vermieter fragen wann wieviele Leute bei mir in der Wohnung gewohnt haben?

Frage von Stefan B: darf der Vermieter fragen wann wieviele Leute bei mir in der Wohnung gewohnt haben?
Angeblich für eine Nebenkostenabrechnung, möchte der Vermieter wissen wann wieviele Personen in meinem Haushalt waren. Er weist mich darauf hin das wenn ich falsche Angaben machen würde ich die Unkosten der Neuberechnung tragen müßte.
Darf der das? Es geht Ihn doch wohl nix an wie oft und wann meine Lebensgefährtin bei mir ist!

Beste Antwort:

Answer by Jens
Nein, darf er nicht, du hast das Recht jederzeit Besuch zu empfangen, auch wenn dieser mal paar Tage bleibt, ohne das gleich der Vermieter die Nebenkosten anpasst. Es gibt Gerichte, die sprechen sogar bis zu 8 Wochen noch von Besuch, aber soweit würde ich nicht gehen.

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20 Responses to “darf der Vermieter fragen wann wieviele Leute bei mir in der Wohnung gewohnt haben?”

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  1. Lumpi says:

    In keinster Weise
    geht ihn das was an,
    du bist der Mieter
    und du hast hier jegliches Recht,
    deine Lebensgefährtin bei dir wohnen zu lassen
    oder sie einzuladen.
    Außerdem,
    Nebenkostenabrechnungen werden nach Verbrauch abgerechnet
    und nicht
    nach den “Gefühlen und Stimmungen” des Vermieters.
    Sie müssen also abgelesen
    und entsprechend verrechnet werden.

  2. Marshmallow says:

    in meinem vorigen Mietvertrag stand, dass pro Übernachtungstag einer fremden Person 3€ zu zahlen sind.
    in meiner jetzigen Wohnung hat man sich vorher bei der Studentenwohnheimsverwaltung anzumelden, wenn andere Hausfremde übernachten möchten.

    Wenn deine Lebensgefährtin bei dir wohnt, verursacht sie beispielsweise mehr Wasserkosten oder Stromkosten. In meiner bisherigen Mietkalkulation waren diese Kosten schon in der “Miete” enthalten. Ist es bei dir auch so?

  3. Wüffel says:

    Jens und Lumpi haben absolut Recht. Dein Vermieter hat wohl einen Knall? Sowas geht ihn gar nichts an. Da kannst du dich auf Gerichtsurteile berufen.

  4. * says:

    das kann er fragen, aber du musst ihm das nicht beantworten.

  5. Lümmel says:

    Nicht wenn es um Besuch geht. Allerdings bist du verpflichtet die richtige Anzahl an Personen anzugeben, die dort langfristig wohnen. Wie soll er denn eine korrekte Nebenkostenabrechnung für dich und die anderen Mietparteien erstellen, wenn er nicht mal weiß, ob da einer oder z.B. drei oder vier Personen leben, bzw. gelebt haben?

  6. Küchenfee says:

    Doch, leider schon.
    Wenn sie mehr bei dir ist als nicht bei dir ist, lebst sie in deinem Haushalt, d. h. du müsstest anteilige mehr Nebenkosten tragen. Falls sie nur mal zu Besuch ist, ist das eine andere Sache.
    Wäre doch auch den anderen Mietern gegenüber unfair, wenn sie deine / eure Nebenkosten mit bezahlen müssen!

  7. hans M says:

    Du musst einen unterschied machen.

    Gewohnt, das darf er fragen, musst du auch angeben.

    Besuch. geht ihm nichts an.

    Besuch bedeutet wenn eine person nur max bis zu 6 Wochen bei dir ist.
    Alles was länger wie 6 Wochen ist, bedeutet wohnen.

  8. Peter K says:

    Nein, grundsätzlich nicht.
    Deine Freundin nutzt die sanitäten Anlagen sicherlich mit. Diese Mehrkosten werden von den anderen Mietern mitgetragen.
    Es wäre sicherlich fair gegenüber Vermieter und den anderen Mietern eine monatliche Pauchale zusätzlich zu zahlen, über deren Höheihr Eich ja noch einigen könnt.

  9. Manfred B says:

    Würde vorsichtshalber mal beim Mieterverein vorbeischaun, um ganz sicher zu gehen. Je nach Bundesland kannst du ohne Probleme
    6 bis 8 Wochen Besuch haben.
    In den meisten großen Städten gibt es aber auch eine kostenlose
    Rechtsberatung im Rathaus.
    Verbraucherberatung finde ich im Moment ein wenig dreist.
    Da gehst Du rein sagt guten morgen, da steht bei uns ein Pappschild
    auf dem Schreibtisch, und bist schon 3 €uro los.
    Noch besser Du bist in irgendeiner Gewerkschaft, da ist Mietrechtsschutz mit drin.
    ein schönes neues Jahr
    wünscht Manfred B

  10. Tom says:

    ich denke mal das man nicht erklären muss was ein Gast ist und wie das Gastrecht aussieht. Nur bei einer Lebensgefährtin wird es wohl so sein das sie den Zeitraum des Gastrechts wohl deutlich überschreiten wird und damit Wirtschaftkosten angerechnet werden müssen. Die Allgemeinheit hat diese Kosten nicht mitzutragen.

    Und mal so angemerkt … Wasser, Strom und Heizkosten werden oft seperat gezählt und so abgerechnet, aber spätestens die Müllgebühren sind pro Kopf Gebühren und eben auch die Anzahl der Mülltonnen ist davon abhängig. Wenn da mehrere in einem Haus einfach so mitwohnen wird man wohl den Müll in der Bude stapen müssen weil alleine schon kein Platz für so viel Müll in den Tonnen sein wird.

  11. sunshine says:

    Deiner Frage ist nicht zu entnehmen, ob du einen Mietvertrag hast der eine Pauschale- also eine Warmmiete ist, oder ob du eine Kaltmiete hast, mit NK Abrechnung.

    Wenn du eine Kaltmiete hast, die Nebenkosten durch Zähler abgelesen werden können, so musst du den Verbrauch zahlen, den der Zähler aufweist und deinem Vermieter kann es egal sein wieviel Besuch du hast.Du bist somit nciht verpflichtet die Tage des Besuches anzugeben.
    Ausser, deine Freundin würde sich Hauptwohnsitzlich in deiner Wohung niederlassen, dann brauchst du seine Unterschrift , fürs Anmeldeamt.

    Bei einer Warmmiete, der eine pauschaler Verbrauch zugrunde liegt, kann der Vermieter wohl nachfragen, ob sich an der Anzahl der Verbraucher etwas geändert hat, da die Warmmiete auf die im Vertrag stehenden Bewohner berechnet ist.Sprich, der Pauschale liegen die Anzahl der Bewohner zugrunde, sollte hier über einen längeren Zeitraum weitere Personen die Wohung nutzen, wäre der Wasserverbrauch( Zu/ Abwasserkosten)ebenso die anfallenden Müllgebühren höher. Dann müsste diese Pauschale erneut berechnet werden.

    LG Sunny

  12. Sprendlinger says:

    Besucher zählen nicht (bis 6 Wochen), aber die Nachbarn erzählen dem Vermieter, dass mehr Leute in der Wohnung wohnen. Bei der Abrechnung berücksichtigt müssen auch die Besucher zählen, die zwischendurch nur kurz nicht da waren, also nach 5 Wochen für 2 Tage aus dem Haus waren. Die Nachbarn wollen halt die nach Personen umgelegten Kosten senken. Denke aber dabei auch, dass Deine lieben Nachbarn alles genau beobachtet haben und eventuell sogar notiert. Mache wahrheitsgemäße Angaben, scheue Dich nicht ein paar Euro mehr zu zahlen.

  13. Hamaliela says:

    Entschuldige, aber was geht ihn das an, wer wann bei dir war und übernachtet hat?
    Du zahlst die Miete, du zahlst den Strom, und das ist doch die Hauptsache, oder?
    Und wie oft jetzt deine Freundin bei dir das Licht an und aus gemacht hat, hat ihn einen feuchten D..ck zu interessieren.
    Schliesslich bekommt er doch regelmässig sein Geld.

    Also. Der will glaube ich nur ein bisschen in deinem Privatleben rumschnüffeln.

    Würde deine Freundin fest bei dir wohnen, müsstest du ihm das melden, aber wenn sie nur mal bei dir übernachtet, dann nicht.

    Ist doch kein Hotel, oder?

    MfG

    Hamaliela

  14. idril_arien says:

    Das hängt davon ab, was im Mietvertrag steht. Besuch kann kein Vermieter anrechnen, auch nicht, wenn er über Nacht bleibt. Dafür besteht keine gesetzliche Grundlage. Es geht ihn auch nichts an. Anders ist das, wenn eine oder mehrere Personen zusätzlich im Haushalt leben. Aber auch da kommt es wieder auf den Mietvertrag an. In der Regel wird nach Wohnfläche abgerechnet, nicht nach Personen. Sollte er nach Personen abrechnen und nur bei einer Partei im Haus wird nach Fläche abgerechnet, ist das rechtswidrig und der Mieter kann gegen die Abrechnung Widerspruch einlegen. Kurzzeitbesuche brauchst du ihm gar nicht angeben, das geht ihn nichts an.

  15. alf-50 says:

    warum soll er nicht fragen dürfen! Aber du brauchst ihn keine Antwort zu geben das geht ihn nichts an.

  16. (Ur)knall says:

    Das geht ihn einen feuchten Dreck an!

  17. Mutter Schagalla says:

    Aber sicher doch. Als Hausbesitzer sollte er schon informiert sein, wieviele und notfalls auch wer in seinen Mauern haust und gehaust hat. Wenn länger als 6 Wochen eine nicht angemeldete Person als “Besuch” da war, zählt das bei der NK Abrechnung mit und kann nicht den Nachbarn aufgehalst werden.

  18. medman says:

    Ja und Nein. Es kommt drauf an was für eine Unterkunft (Einliegerwohnung, Mehrfamilienhaus, usw.) es ist und wie oft die Freundin bei dir schläft.
    Tip: Laut Gesetz (wenn ich mich nicht irre) reicht eine Verlobung, um ihm die Frage ganz zu verbieten.

    Schau erst mal hier rein allgemein für Wohnungsbenutzer:
    http://www.studenten-wg.de/mietrecht.html?frage=1
    und speziell für deine Frage die Unterseite:
    http://www.studenten-wg.de/mietrecht.html?frage=9&PHPSESSID=d20e2101f5937d2b3b8dd54e59d245d4
    Alles über Mieten im Gesetzbuch findest du hier:
    http://www.jusline.de/Buergerliches_Gesetzbuch_(BGB)_Langversion.html
    zwischen Par. 535 und 597
    und für jeden Bedarf das ganze Gesetzbuch (+ Anwaltsuche nach Interessengebiet) hier:
    http://www.mieterrecht.com/mietrecht_mieter_mietvertrag.html

    So wie es in deiner Frage klingt, ist Verstand und Mitgefühl nicht gerade die Stärke deines Vermieters.
    Ich glaube immer an den Menschen – menschlicher Verstand, sowie ein gutes Verhältnis binden (ethisch) mehr als ein Vertrag. Leider aber ist dies mitweilen rar, so muss man allmählich alles schriftlich festhalten, bald auch den Goldfisch in der Wohnung.
    Traurig was aus unserer Gesellschaft geworden ist…

    PS. Schau dir das Gesetz an und handle im breitesten gegebenen Rahmen. Viel Glück.

  19. iland1310 says:

    Doch das musst du angeben , du hast ja nur einen Vetrag wo du alleine als Mieter drin stehst. Ist dann deine Lebensgefährtennoch mit drin in der Wohnung , erhöhen sich ja die Nebenkosten.
    Er ist berechtigt zu wissen wer alles in der Wohnung ist . Ich hatte den Fall auch mal, hab ne wohnung angemietet und mein ältester Sohn wollte aber nicht mit sondeen zu seinem Dad ziehen . Gut hab ich gesagt dann mach das. Am Umzugstag fiel dann meinem Ex eoin das er das Kind nicht nehmen will/ kann. Er kam dann mit zu kir und der Vermieter fragte dann auch nach wieviele den jetzt bei uns wohnen .

  20. kumru83 says:

    wohnt deine lebensgefährtin dauerhaft bei dir?
    ist sie bei dir gemeldeT?
    bei ujns gibt es einige punkte in den nebenkosten, die niht pro huashalt sondern pro personen abgerechnet werden..
    wiem zb. Müll

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